Herkunftsschutz für den Obazdn

Die EU-Kommission hat jetzt den bayerischen Obazdn in das europäische Herkunftsregister aufgenommen. Das Biergarten- und Brotzeitschmankerl ist damit die 29. bayerische Spezialität, die als geografische Angabe europaweit geschützt ist. Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte den Schutz beantragt und sich seit Jahren für die Eintragung stark gemacht. Der Schutz soll die Herstellung in Bayern und die Qualität des Produkts sicherstellen.

Platz für Individualität und Geschmacksvielfalt bleibt dabei auch in Zukunft, denn der EU-Schutz umfasst lediglich die Festlegung einer Grundrezeptur.

Künftig muss beispielsweise mindestens 40 Prozent Weichkäse in einem Obazdn sein, wenn er diesen Namen trägt. Der Obazde wird in den bayerischen Regionen durchaus unterschiedlich zusammengesetzt und verfeinert, mal mit Bier, Rahm, Zwiebeln oder Kümmel. Grundbestandteile sind allerdings immer Weichkäse (z. B. Camembert, Brie, Romadur oder Limburger) sowie Butter und Paprika. Geschützt sind auch die unterschiedlichen Schreibweisen Obatzter, Obatzda und auch Obazder.

Quelle: Milch-Marketing August 2015